Corona-Hinweise
Sehr geehrte Gäste,
es gibt eine Ergänzung zur aktuellen Corona-Verordnung:
- Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird bis zum 30. November 2020 verlängert.
- Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet.
- Die Maskenpflicht gilt ferner nun auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen.
- Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht.
- Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske tragen.
Wie bisher sind die allgemeinen Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Hinweise hierzu finden Sie überall im Inddoorbereich.
Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, rufen Sie uns gerne an: 07731 69191