Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Familienpark Tropilua ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tropilua.de/.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Punkte entsprechen den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe.
  • Links heben sich farblich von sonstigem Text ab.
  • Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet.
  • Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
  • Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
  • Bilder haben einen beschreibenden Alternativtext.
  • Die Navigation ist klar und einheitlich.
  • Externe Links und PDF-Links erhalten einen Linktitel.

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDFs sind aktuell noch nicht Barrierefrei, werden jedoch in naher Zukunft überarbeitet.
  • Die Inhalte des Zahlungsanbieter Payrexx fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, da sich deren Hauptsitz nicht in der EU sondern der Schweiz befindet.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.05.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollte Ihnen etwas auffallen das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info@tropilua.de. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügend nachkommt, können Sie sich an Tropilua wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls Tropilua nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.